Hiermit bestätigt die EVOCHEM Advanced Materials GmbH, dass entsprechend heutigem Wissensstand alle von der EVOCHEM Advanced Materials GmbH verkauften Produkte (wenn nicht ausdrücklich gekennzeichnet) der Richtlinie 2011/65/EU (Positionen 1-6) sowie der Richtlinie 2015/65/EU (Positionen 7-10) entsprechen.
Bitte klicken Sie HIER für unsere RoHS-Konformitätserklärung.
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals also für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Die REACH-Verordnung EG Nr.1907/2006 ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft und beinhaltet eine grundlegende Umgestaltung des bisherigen europäischen Chemikalienrechts.
Die EVOCHEM Advanced Materials GmbH hat alle von ihr in der EU hergestellten und in die EU importierten REACH relevanten Stoffe als solche oder in Gemischen bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) registriert. Stoffe sind nur dann zu registrieren, wenn sie in einer Menge von >1 Tonne pro Jahr in der EU hergestellt oder aus Nicht-EU Ländern importiert werden. Die EVOCHEM Advanced Materials GmbH hat daher nicht alle Stoffe, die die EVOCHEM Advanced Materials GmbH vermarktet bei der ECHA registriert. Sie finden die Registriernummern der EVOCHEM Advanced Materials GmbH Stoffe in Kapitel 1 der aktualisierten Sicherheitsdatenblätter. Eine zusätzliche Mitteilung von Registriernummern ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Verfügbarkeit der Registriernummern von bezogenen Rohstoffen gilt nicht als wesentliche Änderung und führt deshalb nicht zum sofortigen Nachversand der aktualisierten Sicherheitsdatenblätter.
Die ECHA veröffentlich regelmäßig Vorschläge zur Identifizierung von Chemikalien als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC - Substances of Very High Concern). Das Ergebnis dieses Prozesses ist eine Liste von identifizierten Stoffen, die Kandidaten für eine Priorisierung (die “Kandidatenliste”) sind. Sollten in Produkten der EVOCHEM Advanced Materials GmbH Stoffe der Kandidatenliste enthalten sein, so sind diese als gefährliche Inhaltsstoffe in Kapitel 3 des Sicherheitsdatenblattes einschließlich der Konzentrationsangabe in der Mischung aufgeführt. Diese Stoffe müssen lediglich ab einer Konzentration > 0.1% auf dem Sicherheitsdatenblatt genannt werden.
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